Funktionsausbildung zum Selbstsicherer (EVT-5)

Beschreibung

Der Selbstsicherer
  • handelt bei Gefährdungssituationen bei Arbeite unter Selbstsicherung
  • achtet auf die Arbeiten, die im Sicherungsplan für die Sicherungsmaßnahme angeordnet ist
  • erkennt und handelt bei Veränderung
  • kann die Sperrung von Gleisen zum Schutz von Beschäftigten aus Gründen der Unfallverhütung beantragen und den Wegfall melden


Diese Ausbildung qualifiziert die Teilnehmenden innerhalb von vier Tagen dazu, als Selbstsicherer im Gleisbereich tätig zu werden. Die Teilnehmenden werden auf die Prüfung der DB Netz AG vorbereitet!
Die Prüfung findet in der Regel im Anschluss an die Ausbildung statt (am 5. Tag).

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen

Voraussetzungen für die Ausbildung:
  • Tauglichkeit: keine Anforderung
  • Fachlich: abgeschlossene Qualifikation nach DQR mind. Niveau 2
  • Persönliche Voraussetzungen: Deutsch als Muttersprache oder Sprachkenntnisse analog GER Level B2
  • die Prüfungsbescheinigung darf nicht vor dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgehändigt werden

Voraussetzungen vor dem ersten Einsatz:
  • Tauglichkeit: Körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung gemäß MHB 10700

Ihre Vorteile

Entsprechend Ausbildungsrichtlinie 046.2527 dürfen die Teilnehmende nach bestandener Prüfung als Selbstsicherer eingesetzt werden.

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